Kosten

 

Die Kosten für ein Einzelgespräch (Dauer 50 min.) betragen EUR 90,00.
NEU: Die klinisch-psychologische Behandlung ist mit 1.1.2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen, dadurch erhalten alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch darauf. Wie hoch dieser Zuschuss ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab. 

Voraussetzungen für den Zuschuss: 
1.     Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist. 
2.     Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss nachgewiesen werden. 

Bitte klären Sie zusätzlich mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob unter Umständen eine (Teil-)Refundierung möglich ist. 


Absageregelung

Sollte es einmal vorkommen, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden vorher. Ansonsten wird das gesamte Honorar verrechnet.